Sondersignal

Sondersignal

Natürlich möchte man gerade Nachts seine Ruhe haben und da "stört" so eine laute Sondersignalanlage logischerweise. Besonders ärgerlich, wenn man am nächsten Tag früh zur Arbeit muss. - Wir als Einsatzkräfte können das sehr gut nachvollziehen, da auch wir als "ganz normale Arbeitnehmer" ggf. am nächsten Tag zur Arbeit müssen.

Die Fahrer/innen unserer Einsatzfahrzeuge können jedoch keine Rücksicht auf die Nachtruhe nehmen, wenn es darum geht, schnell und sicher auszurücken, um Menschleben oder Sachwerte zu retten. Die Rettungskräfte sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten das Blaulicht zusammen mit dem Signalhorn zu nutzen (§38, Straßenverkehrsordnung). Das gilt übrigens auch sonntagsmorgens um 06.30 Uhr.

Dieses Gesetz soll andere Verkehsteilnehmer/innen schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren - um damit gefährliche Fahrmanöver und Unfälle zu vermeiden. - Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie Nachts, wenn scheinbar niemand unterwegs ist. Denken Sie aber auch bitte daran, wenn Sie sich wieder einmal ärgern, dass Sie geweckt wurden: Sie können sich wieder rumdrehen und bequem weiterschlafen - die Feuerwehrleute, die noch vor wenigen Minuten genauso in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit mehr.

Die "laute Feuerwehr" besteht übrigens aus Bürgerinnen und Bürgern, die freiwillig (unentgeltlich) zu jeder Tages- und Nachtzeit losfährt, um andern zu helfen.
Vielleicht nehmen Sie sich ein Beispiel daran. Es würde uns freuen.


Wie verhält man sich als Verkehrsteilnehmer bei Sondersignal?
1. Versuchen Sie Ruhe zu bewahren.
2. Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt.
3. Versuchen Sie vorauszuschauen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzter Blinker?)
4. Fahren Sie möglichst weit rechts an den Fahrbahnrand, ohne dabei Seitenstraßen zu blockieren.
5. Signalisieren Sie ihr Heranfahren mit dem Blinker.