Sondersignal

 

Muss man denn auch mitten in der Nacht mit Martinhorn zu Einsatz fahren?

Ja! - Natürlich möchte man gerade Nachts seine Ruhe haben und da "stört" so eine laute Sondersignalanlage logischerweise. Besonders ärgerlich, wenn man am nächsten Tag früh zur Arbeit muss. - Wir als Einsatzkräfte können das sehr gut nachvollziehen, da auch wir als "ganz normale Arbeitnehmer" ggf. am nächsten Tag zur Arbeit müssen.
 
Die Fahrer/innen unserer Einsatzfahrzeuge können jedoch keine Rücksicht auf die Nachtruhe nehmen, wenn es darum geht, schnell und sicher auszurücken, um Menschleben oder Sachwerte zu retten. Die Rettungskräfte sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten das Blaulicht zusammen mit dem Signalhorn zu nutzen (§38, Straßenverkehrsordnung). Das gilt übrigens auch sonntagsmorgens um 06:30 Uhr.
 
Dieses Gesetz soll andere Verkehsteilnehmer/innen schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren - um damit gefährliche Fahrmanöver und Unfälle zu vermeiden. - Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie Nachts, wenn scheinbar niemand unterwegs ist. Denken Sie aber auch bitte daran, wenn Sie sich wieder einmal ärgern, dass Sie geweckt wurden: Sie können sich wieder rumdrehen und bequem weiterschlafen - die Feuerwehrleute, die noch vor wenigen Minuten genauso in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit mehr.
 

Was tun bei Blaulicht und Martinhorn?

Begegnet man einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinhorn, so ist ein Notfall nicht weit entfernt.
Im §38 der StVO ist geregelt, wie man sich in solch einem Fall zu verhalten hat. Das sogenannte "Wegerecht" wird von Feuerwehr, Rettungs- und Hilfsdiensten sowie von der Polizei in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist:
1. um Menschenleben zu retten
2. um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
3. um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
4. um flüchtige Personen zu verfolgen
5. um bedeutende Sachwerte zu erhalten
  

Verhaltenstipps:

1. Orientieren
- Versuchen Sie Ruhe zu bewahren!
- Woher kommen die Signale?
- In welche Richtung bewegen ich die Einsatzfahrzeuge?
- Wie viele Fahrzeuge sind es?
 
2. Reagieren
- Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will.
- Dabei auf andere VerkehrsteilnehmerInnen (bspw. Radfahrer, Mofafahrer, Fußgänger) achten.
- Setzen Sie Ihren alten Fahrweg erst dann fort, wenn das/die Einsatzfahrzeug/e Sie problemlos passiert hat/haben.
- Weichen Sie so mit Ihrem Fahrzeug aus, ohne Seitenstraßen oder Kreuzungsbereiche zu blockieren.
- Bilden Sie eine Rettungsgasse.
 
3. Rettungsgasse
- Schon bereist bei der Entstehung eines Staus, bspw. auf der Autobahn oder Landstraße, muss sofort eine Rettungsgasse gebildet werden.
Eine Rettungsgasse erst dann zu bilden, sobald Einsatzfahrzeuge anfahren, dauert in der Regel zu lange und kann im schlimmsten Fall Menschenleben kosten.
- Denken Sie daran auch dann immer eine Rettungsgasse zu bilden, wenn sich der Stau sich bspw. offensichtlich "nur" aufgrund einer Baustelle bildet. Es kann immer sein, dass trotzdem Rettungsfahrzeuge durch den Stau fahren müssen.
Weitere Informationen rund zum Thema Rettungsgasse finden Sie beispielsweise auf der Seite des ADAC: 
ADAC, Rettungsgasse bilden (externer Link)